Therapeutenqualifikation
Von der Qualifikation und Qualität der psychotherapeutischen Arbeit der teilnehmenden Therapeuten hängt ein Großteil des Erfolges des Projektes Übergangstherapie ab. Das ist uns bewusst und in höchstem Maße wichtig. Wir verstehen, dass dieses Projekt insbesondere zu Fragen der fundierten Ausbildung der teilnehmenden Therapeuten häufig im Fokus steht und dass diese Fragen für unsere teilnehmenden Partner von besonderer Bedeutung sind.
Daher beschreiben wir an dieser Stelle ausführlich, welche Qualifikationen uns die teilnehmenden Therapeuten nachgewiesen und belegt haben:
1. Das Dürfen:
Nachweis der Erlaubnis, psychotherapeutische Leistungen zu erbringen
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Netzwerk Übergangstherapie ist die Erlaubnis, psychotherapeutische Leistungen anbieten zu dürfen. In Deutschland wird diese Erlaubnis
- in Form der Approbation (Ärztliche, Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) gemäß Psychotherapeutengesetz PsychThG erteilt und
- in Form der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde – uneingeschränkt oder eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – nach dem Heilpraktikergesetz HeilprG.
Selbstverständlich haben alle teilnehmenden Therapeuten des Übergangstherapie-Therapeutennetzwerks die staatliche Erlaubnis, psychotherapeutische Leistungen anzubieten. Es sind Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie für das Übergangstherapie-Therapeutennetzwerk tätig.
2. Das Können:
Nachweis der psychotherapeutischen Qualifikation
In welchem psychotherapeutischen Verfahren und wie fundiert ein Anbieter psychotherapeutischer Leistung ausgebildet ist, ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, auch nicht anhand der Berufsbezeichnung. Für die Teilnahme am Projekt Übergangstherapie muss ein/e TherapeutIn also eine fundierte Ausbildung nachweisen. Was heißt das konkret?
- In der Ausbildung wurde ein konkretes, umgrenztes und nachgewiesen wirksames Psychotherapieverfahren intensiv und fundiert erlernt (im Gegensatz zu interdisziplinären Ausbildungen, in denen in verschiedene Verfahren ein vertiefter Einblick gewährt wird);- die meisten Übergangstherapeuten haben darüber hinaus weitere Verfahren erlernt -
- Die Ausbildung erstreckte sich über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren;
- Der Stundenumfang der Ausbildung lag zwischen 960 und 2000 Stunden;
- Die Ausbildung war selbsterfahrungsorientiert und methodisch vielfältig angelegt:
Sie bestand nachweislich aus- mindestens 150 Zeitstunden zur Theorie des Verfahrens,
- mindestens 150 Zeitstunden zur Methodik,
- einem Selbsterfahrungsanteil von mindestens 180 Zeitstunden,
- und Supervision der mindestens 200-stündigen, eigenen, während der Ausbildung gesammelten Praxis in dem Verfahren von mindestens 210 Zeitstunden.
- Sie erwartete selbstorganisiertes Arbeiten der AusbildungsteilnehmerInnen in Peergruppen oder Intervisionsgruppen von mindestens 120 Zeitstunden und
- eine eigene Einzel-Lehrtherapie des Ausbildungsteilnehmers bei einem für die Ausbildung zugelassenen Lehrtherapeuten von mindestens 75 Stunden.
- endete die Ausbildung mit einer qualifizierten mündlichen und / oder schriftlichen Überprüfung.
- Optimaler weise ist das Ausbildungsinstitut einem Dach-, Fach- oder Berufsverband angeschlossen und der Therapeut Mitglied desselben.
Für das Projekt Übergangstherapie legen wir also neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung mit einem umfangreichen Anteil theoretisch-methodischer Ausbildung vor allem großen Wert darauf, dass die teilnehmenden Therapeuten ihre Arbeit regelmäßig professionell reflektieren (Supervision) und sich in eigene therapeutische Wachstumsprozesse begeben oder begeben haben (Lehrtherapie: der therapierte Therapeut).